Spenden
Vereinfachte Spendenquittung
Spendenkonto: DE 40 7506 0150 0000 6024 93
Bestätigung über Geldzuwendungen für das Finanzamt
Die Freiwillige Feuerwehr Großberg e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Spenden an unseren Verein sind gemäß § 10 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz steuerlich abzugsfähig
Um Ihnen das Spenden leichter zu ermöglichen wollen wir ab sofort bei Spenden bis 200,- EUR ein vereinfachtes Verfahren bzgl. der Spendenquittungen anwenden.
Spenden über 200 € müssen dagegen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Diese werden wir Ihnen weiterhin individuell zustellen.
Vereinfachtes Verfahren bei Spenden bis 200,- EUR
Spenden bis zu 200 € können ohne amtliche Spendenquittung mit
- Ihrem Einzahlungsbeleg der Überweisung oder
- Ihrer Buchungsbestätigung (Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.
Ferner sind für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 € (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. B EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg vorzulegen, der nachfolgende Informationen enthält:
- Steuerbegünstigter Zweck (für den die Zuwendung verwendet wird: „Feuerwehr“) und
- Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer (Seite 2)
Den entsprechenden vereinfachten Spendennachweis können Sie hier downloaden.
Wir bedanken uns bei Ihnen recht herzlich für Ihre Spende und freuen uns über jeden noch so kleinen Betrag.
Ihre Freiwillige Feuerwehr Großberg e.V.